Seit 25. Jänner 2021 müssen Patientinnen und Patienten in Ordinationen FFP2-Masken tragen.
Selbstgenähte Schutzmasken, OP-Masken, Gesichtsvisiere, Kinnvisiere, Ventilmasken oder andere mechanische Schutzvorrichtungen sind NICHT erlaubt!
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen auch andere Schutzmasken tragen.
Begleitpersonen dürfen nur nach Rücksprache in die Ordination mitkommen.
Vor der Anmeldung 30 Sekunden die Hände waschen und/oder desinfizieren.
Wartezeit möglichst außerhalb der Ordination verbringen.
Halten Sie 2 Meter Abstand zu anderen Patientinnen und Patienten.